#1

Anfrage an den Vorstand

in Rechtliches 13.10.2015 18:29
von Roland405 • 8 Beiträge

Lieber Vorstand des 1.HMS
Ich möchte eine öffentliche Anfrage an den Vorstand stellen, da folgende Sachlage alle Mitglieder interessieren könnte.

Vor einigen Wochen landete ein Bundesheer Hubschrauber unweit unserer Startstelle.
Der Hubschrauber flog von NWW kommend knapp über Baumhöhe in einer engen Endanflugskurve über den Stettner Hang um kurz darauf auf einer Wiese in der optischen Verlängerung unseres Endanflugs zu landen.
Nach kurzem Aufenthalt, verließ der Hubschrauber den Luftraum aus dem Bereich des linken Gegenanflugs in 50 bis 100 Meter Höhe über Grund - steigend.
Ich konnte mit meinem Telefon einige Bilder der Landung machen. Sollte jemand daran Interesse haben, kann ich diese gerne aushändigen.

Wären zu dieser Zeit Modelle in der Luft gewesen, wäre ein Zusammenstoß sehr wahrscheinlich gewesen. Aufgrund des niedrigen Anflugs, in Kombination mit auffrischendem SO Wind, war der Hubschrauber erst unmittelbar vor seinem Erscheinen direkt in unserem Luftraum, hör- und sichtbar .
Die Flughöhe des Hubschraubers war in unserem Modellbau-Luftraum ( direkt über der Startstelle) weit unter 150m. Bei der Landung systembedingt auch darunter!

Wäre ich zu diesem Zeitpunkt geflogen, hätte ich den Hubschrauber nicht bemerkt. Aus der manntragenden Fliegerei ist mir bekannt, dass solche Vorkommnisse entweder angemeldet sind oder nicht passieren dürfen!
Daher habe ich folgende Fragen an den Vorstand :

Ist unser Hang ein eingetragener Modellflug Luftraum?
Wie groß ist dieser Bereich?
Gibt es offizielle Grenzen?
(In meiner -schon älteren- ICAO-Karte konnte ich keinen Hinweis finden)

Sind Mitglieder des Vereins in unserem Luftraum bei Unfällen mit unangemeldeten Luftfahrzeugen haftbar, verantwortlich und versichert?

Werden NOTAMs an unseren Verein übermittelt?

NOTAMs sind wichtige Mitteilungen, die bei Störungen des Luftraums von der Austro Control ausgegeben werden. Übungen des Bundesheer werden in solchen Mitteilungen angekündigt. Verhaltensregeln und Maßnahmen werden vorgegebenen.

Unterliegen wir den Sichtflugregeln der allgemeinen Luftfahrt?
Da wir keine Prüfung oder Lizenz für unser Hobby benötigen, gehe ich davon aus, dass wir nicht den Sichtflugregeln unterliegen.

Es sollte überlegt werden, NOTAMs, die unseren Luftraum betreffen, auf unserer Homepage zu veröffentlichen und unsere Mitglieder per Rundmail bzw. SMS zu informieren.
Wahrscheinlich kommen Störungen dieser Art nur sehr selten vor. Umsomehr wäre eine Information in solch seltenen Fällen sinnvoll.
Wären zu dem beschrieben Zeitpunkt viele Modelle in der Luft gewesen, wäre ein Unfall unvermeidlich gewesen.

Nach meinem Verständnis, sollten Mitglieder des 1.HMS duch den Verein und unseren definierten Luftraum geschützt und vertreten sein. Unter Einhaltung unserer Regeln sollte ein Versicherungsschutz über die vorgeschiebene Aeroclub Mitgliedschaft jederzeit gegeben sein, solange wir uns in unserem Luftraum bewegen.
Dafür wäre es jedoch notwendig, genaue Luftraumgrenzen zu kommunizieren.
Sollte unser Verein nur eine Interessensgemeinschaft sein, die in ihrer Gesamtheit nur das Einverständnis des Grundeigentümer hat, jedoch rechtlich kein eingetragener Modellflugplatz / Modellflug -Hang mit entsprechendem Luftraum ist, sollte auch dies ordentlich an neue Mitglieder kommunizieren werden.
In diesem Fall würde ich vorschlagen, dass wir um entsprechende Legitimation ansuchen.

Ansonsten sehe ich keinen Unterschied zu "Wildfliegern", welche im ernsthafen Schadensfall keinen ordentlichen Versicherungsschutz genießen.

Um unser Hobby weiter ungestört und unbefangen ausüben zu können, möchte ich den Vorstand bitten, zu diesen Fragen und diesem Thema Stellung zu nehmen und uns Mitglieder aufzuklären.

In Erwartung eures Feedback, verbleibe ich
gespannt wartend !
LG Roland


Glider pilots keep it up longer!
zuletzt bearbeitet 13.10.2015 18:37 | nach oben springen

#2

RE: Anfrage an den Vorstand

in Rechtliches 14.10.2015 11:08
von bernhard344 • 12 Beiträge

Lieber Roland,

allerbesten Dank für deinen Bericht! Erst vor kurzem hatten wir einen ähnlichen Vorfall, ebenfalls mit einem recht tief fliegenden Hubschrauber.

Unser Stettener Hang ist als Modellflugplatz registriert und wir haben (sogar) eine Genehmigung der Austro Control, 300m über Grund fliegen zu dürfen (statt nur 150m). Die selbe 300m-Genehmigung haben wir auch für den Braunsberg. Wir werden in dieser Sache demnächst ein Rundschreiben an alle Mitglieder versenden.

Herzlichen Dank für deinen Bericht und deine Anregungen!!!

Mit bestem Fliegergruß,
Bernhard


zuletzt bearbeitet 14.10.2015 11:10 | nach oben springen


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